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Gefahrgutberatung
Jedes
Unternehmen, welches am Gefahrguttransport beteiligt ist, muss, mit
wenigen Ausnahmen, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Diese Tätigkeit kann vom Unternehmen /
Betriebsinhaber, von eigenen Beschäftigten oder auch durch einen
"externen" Gefahrgutbeauftragten erfolgen.
Diese Beratung
erfolgt durch GGSB.
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