Profil


deutsch english
Beratung
Stra�e
Schiene
See
Luft


Gefahrgutberatung

Jedes Unternehmen, welches am Gefahrguttransport beteiligt ist, muss, mit wenigen Ausnahmen, einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.

Diese Tätigkeit kann vom Unternehmen / Betriebsinhaber, von eigenen Beschäftigten oder auch durch einen "externen" Gefahrgutbeauftragten erfolgen.

Diese Beratung erfolgt durch GGSB.